Kapitel 4: Durchführung der Intervention



Intervention – Einführung
Kapitel 1: Intervention – Was ist das?
Kapitel 2: Vor der Intervention
Kapitel 3: Einstieg in die Intervention
Kapitel 4: Durchführung der Intervention
Kapitel 5: Abschluss der Intervention

Nachdem die Ansprechperson erste Schutzmaßnahmen ergriffen hat, gibt es weitere Schritte, die zu einem Interventionsprozess gehören. Zunächst beschäftigen wir uns damit, wie Ansprechpersonen mit einer beschuldigten Person umgehen könnten. Dafür hören wir uns nun die zweite Podcastfolge an.



Neben dem Umgang mit Betroffenen und beschuldigten Personen, sollten sich die Ansprechpersonen auch überlegen, wie sie mit weiteren Personengruppen umgehen. Im folgenden Video geht es um Fragen, die den Einbezug und die Information von Erziehungsberechtigten, anderen Vereinsmitgliedern und der Öffentlichkeit betreffen. Dafür haben wir mit Henrik Jeske, Mitarbeiter des Instituts für Soziologie und Genderforschung der Deutschen Sporthochschule Köln und Manager der deutschen Rollstuhlbasketballnationalmannschaft gesprochen.



Dokumentation und weitere Rahmenbedingungen der Intervention



Ein weiterer, wichtiger Aspekt im Interventionsprozess ist eine konsequente, disziplinierte und zeitnahe Dokumentation. Insbesondere, wenn der Fall strafrechtlich verfolgt wird, ist es wichtig, eine ausführliche Dokumentation vorlegen zu können. Gleiches gilt auch für eine anschließende Aufarbeitung des Falls im Verein und mit externen Expert*innen. Wichtig ist, dass ihr strukturell deutlich zwischen der Dokumentation von Gesprächsverläufen und eigenen Gedanken, Einschätzungen etc. unterscheidet, um genau nachvollziehen zu können, welche Informationen von welcher Person kommen und es dabei nicht zu Ungenauigkeiten kommt.

In eurer Dokumentation beschreibt ihr nicht nur die Situationen und Beteiligten, sondern auch die unternommenen Schritte und deren Zeitpunkte. Ihr könnt euren eigenen Dokumentationsbogen erstellen, oder auf solche zurückgreifen, die bei Ansprechpersonenschulungen ausgeteilt und besprochen werden.

Hier findet Ihr ein Beispiel der dsj.

Wenn ihr diesen griffbereit habt, könnt ihr relevante Informationen systematisch erfassen und seid auch in einer Notsituation handlungsfähig. Sollte eine schriftliche Dokumentation zeitnah nicht möglich sein, könnt ihr die Informationen auch zunächst mit einem Diktiergerät bzw. der Aufnahmefunktion des Smartphones, festhalten. Wichtig: Dabei geht es nicht darum ein Gespräch aufzuzeichnen, sondern die Informationen im Nachgang einzusprechen!

Wichtig ist, dass ihr Dateien der Gesprächsnotizen und Protokolle verschlüsselt, um einen Zugriff unbefugter Personen auf sensible Daten zu vermeiden. Vertraulichkeit ist hierbei von höchster Bedeutung. Dazu müsst ihr sowohl digital als auch real einen sicheren Ort schaffen, um die Daten zu schützen. Um die Sicherheit der Daten zu erhöhen, wird empfohlen Informationen nicht auf Endgeräten (Laptops, PCs, Smartphones, etc.) zu speichern, sondern auf sichere cloudbasierte Systeme zurückzugreifen. Auch auf den Einsatz von Mailing-Apps solltet ihr verzichten und stattdessen über den Browser auf eure Mails zugreifen, um die Daten rund um den Fall zu schützen.

Abschließend könnt ihr die Dokumentation auch im Jahresbericht, z.B. auf der Jahresvollversammlung, nutzen und über die Anzahl von gemeldeten und bearbeiteten Fällen berichten. So könnt ihr das Thema weiterhin transparent platzieren und die Mitglieder für die Thematik sensibilisieren.

Selbsttests









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