Kapitel 5: Abschluss der Intervention
Intervention – Einführung
Kapitel 1: Intervention – Was ist das?
Kapitel 2: Vor der Intervention
Kapitel 3: Einstieg in die Intervention
Kapitel 4: Durchführung der Intervention
Kapitel 5: Abschluss der Intervention
Während die Intervention in erster Linie darauf abzielt, Gewaltvorfälle zu beenden und Betroffene unmittelbar zu schützen, folgt die Aufarbeitung, wenn die Hilfe bereits erfolgt ist, eine strafrechtliche Verurteilung oder Sanktion stattgefunden hat. Ziel ist es, die Ursachen für den Gewaltvorfall zu beleuchten und daraus Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Wichtig ist der Hinweis, dass sich eine Aufarbeitung nicht nur auf die betroffenen Personen beschränkt, sondern den gesamten Verein mit allen Personengruppen im Blick haben muss.
Außerdem sollte eine Aufarbeitung extern erfolgen. Das heißt, sie kann nicht nur von Personen innerhalb des Vereins durchgeführt werden, sondern muss auch externe Sichtweisen und Stimmen einschließen. An der Aufarbeitung sollte also eine Gruppe von Personen mit unterschiedlichen Expertisen beteiligt werden. Zum Beispiel Sportpsycholog*innen, Fachberater*innen oder Anwält*innen. Es ist zudem sinnvoll die Betroffenenperspektive in den Prozess einzubeziehen. Das sollte nicht die Person sein, die selbst vom Vorfall betroffen ist, aber es kann beispielsweise eine Person aus einem Betroffenenrat sein, welche in manchen Sportverbänden oder in anderen gesellschaftlichen Bereichen gebildet wurden.
Im folgenden Video gibt Prof. Dr. Bettina Rulofs, Sportsoziologin an der Deutschen Sporthochschule Köln, weitere Einblicke in den Aufarbeitungsprozess.
Selbsttest
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Nun habt ihr das Online-Schulungstool zur Intervention abgeschlossen. Wir hoffen, dass ihr dies hilfreich für eure Arbeit im Verein findet.